Es gelten für den Rechtsanwalt insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal professional
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie u. a. auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de im Bereich „Informationspflichten gemäß § 5 TMG“.
Umsatzsteuer-ID
DE815105898
Berufshaftpflichtversicherung
R + V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus der Tätigkeit über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien und Büros.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Köln (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (https://www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG
Zuständige Schlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, http://www.s-d-r.org, zuständig.
Herr Rechtsanwalt Dr. Drees ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.